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Visum für Usbekistan

Visabestimmungen für Usbekistan

Usbekistan-Visum.

Gemäß der Gesetzgebung der Republik Usbekistan können ausländische Staatsbürger und Staatenlose Usbekistan nur auf der Grundlage eines Einreisevisums betreten oder zu Transitzwecken durch das Hoheitsgebiet reisen.

Ausländische Staatsbürger und Staatenlose können Visa in den diplomatischen Vertretungen und Konsularabteilungen der Republik Usbekistan im Ausland auf Grundlage der Visaunterstützung erhalten (Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan).

Die Visaunterstützung wird auf der Grundlage eines Antrags der einladenden Organisation, Firma oder Personen ausgestellt, die dauerhaft oder vorübergehend in Usbekistan ansässig sind und beim Außenministerium der Republik Usbekistan eingereicht wurden.

Liste der erforderlichen Dokumente für Organisationen und Unternehmen zur Einladung von Ausländern:

  • Visumantrag auf dem offiziellen Briefkopf der Organisation oder des Unternehmens;
  • E-Formular der Website evisa.mfa.uz;
  • Kopien der Pässe der eingeladenen Person, des Leiters der Organisation und der bevollmächtigten Person zur Einreichung der Dokumente;
  • Kopien der Dokumente der Organisation (Lizenz, Zertifikat usw.);
  • Kopien der Ernennungsbefehle für den Leiter und die bevollmächtigte Person;
  • Kopie der Vollmacht für die bevollmächtigte Person;
  • Für ein Ankunftsvisum am Flughafen „Taschkent“ müssen Flugtickets vorgelegt werden;
  • Arbeitsbescheinigung der eingeladenen Person.

Liste der erforderlichen Dokumente zur Einladung von Ausländern durch Privatpersonen:

  • Visumantragsformular;
  • E-Formular der Website evisa.mfa.uz;
  • Kopien der Pässe der eingeladenen und der einladenden Person;
  • Originale Einladung, ausgestellt von den inneren Behörden Usbekistans;
  • Kopien der Dokumente, die die Verwandtschaft zwischen der eingeladenen und der einladenden Person bestätigen;
  • Für ein Ankunftsvisum am Flughafen „Taschkent“ müssen Flugtickets vorgelegt werden.

Die Bearbeitung eines Visumantrags dauert bis zu 10 Arbeitstage, sofern die Dokumente ordnungsgemäß eingereicht wurden.

Um ein Visum zu beantragen, müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose folgende Dokumente in der diplomatischen Vertretung oder Konsularabteilung Usbekistans im Ausland einreichen:

  • Reisepass oder Dokument für Staatenlose, dessen Gültigkeit mindestens 3 Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums hinausreicht;
  • 2 ausgefüllte Exemplare des Visumantragsformulars;
  • 2 farbige Passfotos.

Für ein Transitvisum müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten ein Visum des Ziellandes sowie Reisedokumente mit bestätigtem Abreisedatum aus Usbekistan vorlegen. In diesem Fall beträgt die Bearbeitungszeit 3 Arbeitstage.

Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die aus Ländern einreisen, in denen es keine diplomatische Vertretung oder Konsularabteilung der Republik Usbekistan gibt, können bei der Visaabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan am Internationalen Flughafen Taschkent ein Visum bei der Ankunft erhalten.

In diesem Fall muss die einladende natürliche oder juristische Person in Usbekistan im Voraus beim Außenministerium der Republik Usbekistan einen Antrag stellen, die Visumbestätigung (Stempel) der Konsularabteilung erhalten und diese an die eingeladene Person weiterleiten.

Diese Bestätigung muss die eingeladene Person beim Kauf des Flugtickets und bei der Passkontrolle vorlegen, und das Visum wird auf dieser Grundlage bei der Ankunft am Flughafen ausgestellt.

Die Gesetzgebung der Republik Usbekistan sieht folgende konsularische Gebühren für die Visumerteilung vor:

a) Für einmalige Einreisevisa:

  • bis zu 7 Tagen;
  • bis zu 15 Tagen;
  • bis zu 30 Tagen;
  • bis zu 3 Monaten;
  • bis zu 6 Monaten;
  • bis zu 1 Jahr.

Hinweis: Für jede zusätzliche Einreise erhöht sich die Gebühr um 10 USD.

b) Für Mehrfacheinreisevisa:

  • bis zu 6 Monaten;
  • bis zu 1 Jahr.

c) Für Transitvisa:

  • bis zu 72 Stunden;
  • Doppeltes Transitvisum.

d) Für Gruppenvisa (Gruppen müssen aus mehr als 5 Personen bestehen, ausgenommen Kinder unter 16 Jahren):

  • bis zu 15 Tagen;
  • bis zu 30 Tagen.

Neben diesen Gebühren sind auch Gebühren für die Erstattung der tatsächlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Visumerteilung (administrative Gebühren) zu zahlen. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom Ort der Visumerteilung ab (unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers).

*Für Bürger jener Länder, die bilaterale Abkommen mit Usbekistan haben, können besondere Verfahren für die Visumerteilung gelten.

Visabestimmungen für einige Länder

1. Ein bilaterales visafreies Regime wurde mit Kirgisistan (bis zu 60 Tagen), Tadschikistan (bis zu 30 Tagen), Aserbaidschan, Armenien, Belarus, Georgien, Kasachstan, Moldawien, Russland und der Ukraine eingeführt.

2. Ein visafreies Regime für eine Dauer von 30 Tagen gilt für Bürger folgender Länder:

  • Antigua und Barbuda
  • Australische Union
  • Republik Österreich
  • Argentinische Republik
  • Bahamas
  • Barbados
  • Belize
  • Bosnien und Herzegowina
  • Commonwealth von Dominica
  • Costa Rica
  • Kuba
  • Dominikanische Republik
  • El Salvador
  • Vatikan
  • Großherzogtum Luxemburg
  • Grenada
  • Guatemala
  • Ungarn, Staat Brunei Darussalam
  • Honduras
  • Republik Korea
  • Griechische Republik
  • Israel, Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Italienische Republik
  • Kanada
  • Fürstentum Andorra
  • Liechtenstein
  • Nicaragua
  • Fürstentum Monaco
  • Panama
  • Königreich Belgien
  • Königreich Dänemark
  • Königreich Spanien
  • Königreich Niederlande
  • Königreich Norwegen
  • Königreich Schweden
  • Republik Lettland
  • Republik Litauen
  • Trinidad und Tobago
  • Malaysia
  • Mexiko
  • Mongolei
  • Neuseeland
  • Republik Portugal
  • Republik Bulgarien
  • Republik Zypern
  • Republik Malta
  • Republik Polen
  • Republik San Marino
  • Republik Serbien
  • Singapur
  • Republik Slowenien
  • Republik Kroatien
  • Republik Chile
  • Rumänien
  • Slowakische Republik
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Republik Türkei
  • Brasilien
  • Bundesrepublik Deutschland
  • Republik Finnland
  • Französische Republik
  • Montenegro
  • Tschechische Republik
  • Schweizerische Eidgenossenschaft
  • Republik Estland
  • Japan
  • Jamaika

Das visafreie Regime gilt für Bürger dieser Länder, Inhaber aller Passkategorien (diplomatisch, dienstlich, zivil), die Usbekistan für bis zu 30 Tage besuchen, unabhängig vom Reisezweck.

Für die Einreise muss die Person einen gültigen nationalen Reisepass oder ein anderes entsprechendes Reisedokument besitzen.

Das visafreie Regime gilt nicht für Staatenlose, die dauerhaft in diesen Ländern wohnen.

Das visafreie Regime gilt 30 Tage ab der Einreise nach Usbekistan. Vor Ablauf dieser Frist muss der ausländische Staatsbürger Usbekistan verlassen.

Eine Überschreitung gilt als Verstoß gegen die Aufenthaltsregeln.

Wenn ein Aufenthalt von mehr als 30 Tagen notwendig ist, muss ein Einreisevisum gemäß der festgelegten Ordnung eingeholt werden.

3. Visafreie Einreise für ausländische Kinder bis zu 16 Jahren mit biometrischem Reisepass. Sie müssen von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden und dürfen für die Dauer des Visums der begleitenden Person bleiben, jedoch nicht länger als 90 Tage ab Einreise.

4. Ein visafreies Regime besteht mit China, Ungarn, Tadschikistan und Turkmenistan (bis zu 30 Tagen), Vietnam und Südkorea (bis zu 60 Tagen), Brasilien, Lettland, Polen, Rumänien, Singapur, Slowakei, Estland, Kuwait und der Türkei (bis zu 90 Tagen).

Diplomaten mit diplomatischen Pässen dürfen für die gesamte Dauer ihrer Tätigkeit visafrei einreisen.

5. Einführung eines Systems elektronischer Touristenvisa (e-visa.gov.uz) für Staatsbürger bestimmter Länder (Liste siehe Anlage 1).

Seit dem 15. März 2019 gibt es elektronische doppelte und mehrfache Einreisevisa mit 30-tägiger Gültigkeit und konsularischer Gebühr.

6. Einführung eines neuen visafreien Transitregimes für 5 Tage für Staatsbürger einiger Länder (Liste siehe Anlage 2).

Voraussetzung ist ein Ticket der Fluggesellschaft „Uzbekistan Airways“ in ein Drittland.

7. Usbekistan und Japan stellen Visa gegenseitig ohne konsularische Gebühr aus.

Anlage 1

Bürger der folgenden Länder können ein e-Visum für Usbekistan erhalten:

Hinweis: Das Außenministerium kann bei Bedarf die Ausstellung eines elektronischen Visums für bis zu 30 Tage einschränken.

Anlage 2

Liste der Länder, deren Bürger bis zu 5 Tage visafrei transitieren dürfen:

Das 30-tägige visafreie Regime für Bürger der Vereinigten Arabischen Emirate ab 1. Januar 2020 gilt auch für ausländische Staatsbürger mit gültigem UAE-Residency-Status (mind. 90 Tage Restgültigkeit). (offizielle Quelle: https://lex.uz/docs/4672473).

Verwandte Links


  • Langzeitvisum für Usbekistan
     
  • Geschäftseinladung für Usbekistan
  • Einladungsschreiben für Kasachstan
  • Einladungsschreiben für Kirgisistan
  • Einladungsschreiben für Turkmenistan

Siehe auch


  • Geldwechsel in Usbekistan
     
  • Tourismus in Usbekistan
     
  • Top-Sehenswürdigkeiten in Usbekistan
     
  • Reise-Checkliste 2023
     
  • Grenzübergänge Usbekistans
     
  • Interessante Fakten über Usbekistan

  • Nachtleben in Usbekistan
     
  • Lebenshaltungskosten in Usbekistan
     
  • Registrierung des Aufenthalts in Usbekistan