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Usbekistan-Visum.
Gemäß der Gesetzgebung der Republik Usbekistan können ausländische Staatsbürger und Staatenlose Usbekistan nur auf der Grundlage eines Einreisevisums betreten oder zu Transitzwecken durch das Hoheitsgebiet reisen.
Ausländische Staatsbürger und Staatenlose können Visa in den diplomatischen Vertretungen und Konsularabteilungen der Republik Usbekistan im Ausland auf Grundlage der Visaunterstützung erhalten (Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan).
Die Visaunterstützung wird auf der Grundlage eines Antrags der einladenden Organisation, Firma oder Personen ausgestellt, die dauerhaft oder vorübergehend in Usbekistan ansässig sind und beim Außenministerium der Republik Usbekistan eingereicht wurden.
Liste der erforderlichen Dokumente für Organisationen und Unternehmen zur Einladung von Ausländern:
Liste der erforderlichen Dokumente zur Einladung von Ausländern durch Privatpersonen:
Die Bearbeitung eines Visumantrags dauert bis zu 10 Arbeitstage, sofern die Dokumente ordnungsgemäß eingereicht wurden.
Um ein Visum zu beantragen, müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose folgende Dokumente in der diplomatischen Vertretung oder Konsularabteilung Usbekistans im Ausland einreichen:
Für ein Transitvisum müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten ein Visum des Ziellandes sowie Reisedokumente mit bestätigtem Abreisedatum aus Usbekistan vorlegen. In diesem Fall beträgt die Bearbeitungszeit 3 Arbeitstage.
Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die aus Ländern einreisen, in denen es keine diplomatische Vertretung oder Konsularabteilung der Republik Usbekistan gibt, können bei der Visaabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan am Internationalen Flughafen Taschkent ein Visum bei der Ankunft erhalten.
In diesem Fall muss die einladende natürliche oder juristische Person in Usbekistan im Voraus beim Außenministerium der Republik Usbekistan einen Antrag stellen, die Visumbestätigung (Stempel) der Konsularabteilung erhalten und diese an die eingeladene Person weiterleiten.
Diese Bestätigung muss die eingeladene Person beim Kauf des Flugtickets und bei der Passkontrolle vorlegen, und das Visum wird auf dieser Grundlage bei der Ankunft am Flughafen ausgestellt.
Die Gesetzgebung der Republik Usbekistan sieht folgende konsularische Gebühren für die Visumerteilung vor:
a) Für einmalige Einreisevisa:
Hinweis: Für jede zusätzliche Einreise erhöht sich die Gebühr um 10 USD.
b) Für Mehrfacheinreisevisa:
c) Für Transitvisa:
d) Für Gruppenvisa (Gruppen müssen aus mehr als 5 Personen bestehen, ausgenommen Kinder unter 16 Jahren):
Neben diesen Gebühren sind auch Gebühren für die Erstattung der tatsächlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Visumerteilung (administrative Gebühren) zu zahlen. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom Ort der Visumerteilung ab (unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers).
*Für Bürger jener Länder, die bilaterale Abkommen mit Usbekistan haben, können besondere Verfahren für die Visumerteilung gelten.
1. Ein bilaterales visafreies Regime wurde mit Kirgisistan (bis zu 60 Tagen), Tadschikistan (bis zu 30 Tagen), Aserbaidschan, Armenien, Belarus, Georgien, Kasachstan, Moldawien, Russland und der Ukraine eingeführt.
2. Ein visafreies Regime für eine Dauer von 30 Tagen gilt für Bürger folgender Länder:
Das visafreie Regime gilt für Bürger dieser Länder, Inhaber aller Passkategorien (diplomatisch, dienstlich, zivil), die Usbekistan für bis zu 30 Tage besuchen, unabhängig vom Reisezweck.
Für die Einreise muss die Person einen gültigen nationalen Reisepass oder ein anderes entsprechendes Reisedokument besitzen.
Das visafreie Regime gilt nicht für Staatenlose, die dauerhaft in diesen Ländern wohnen.
Das visafreie Regime gilt 30 Tage ab der Einreise nach Usbekistan. Vor Ablauf dieser Frist muss der ausländische Staatsbürger Usbekistan verlassen.
Eine Überschreitung gilt als Verstoß gegen die Aufenthaltsregeln.
Wenn ein Aufenthalt von mehr als 30 Tagen notwendig ist, muss ein Einreisevisum gemäß der festgelegten Ordnung eingeholt werden.
3. Visafreie Einreise für ausländische Kinder bis zu 16 Jahren mit biometrischem Reisepass. Sie müssen von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden und dürfen für die Dauer des Visums der begleitenden Person bleiben, jedoch nicht länger als 90 Tage ab Einreise.
4. Ein visafreies Regime besteht mit China, Ungarn, Tadschikistan und Turkmenistan (bis zu 30 Tagen), Vietnam und Südkorea (bis zu 60 Tagen), Brasilien, Lettland, Polen, Rumänien, Singapur, Slowakei, Estland, Kuwait und der Türkei (bis zu 90 Tagen).
Diplomaten mit diplomatischen Pässen dürfen für die gesamte Dauer ihrer Tätigkeit visafrei einreisen.
5. Einführung eines Systems elektronischer Touristenvisa (e-visa.gov.uz) für Staatsbürger bestimmter Länder (Liste siehe Anlage 1).
Seit dem 15. März 2019 gibt es elektronische doppelte und mehrfache Einreisevisa mit 30-tägiger Gültigkeit und konsularischer Gebühr.
6. Einführung eines neuen visafreien Transitregimes für 5 Tage für Staatsbürger einiger Länder (Liste siehe Anlage 2).
Voraussetzung ist ein Ticket der Fluggesellschaft „Uzbekistan Airways“ in ein Drittland.
7. Usbekistan und Japan stellen Visa gegenseitig ohne konsularische Gebühr aus.
Anlage 1
Bürger der folgenden Länder können ein e-Visum für Usbekistan erhalten:
Hinweis: Das Außenministerium kann bei Bedarf die Ausstellung eines elektronischen Visums für bis zu 30 Tage einschränken.
Anlage 2
Liste der Länder, deren Bürger bis zu 5 Tage visafrei transitieren dürfen:
Das 30-tägige visafreie Regime für Bürger der Vereinigten Arabischen Emirate ab 1. Januar 2020 gilt auch für ausländische Staatsbürger mit gültigem UAE-Residency-Status (mind. 90 Tage Restgültigkeit). (offizielle Quelle: https://lex.uz/docs/4672473).
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Siehe auch